Verleih Infos

rentmysound.de  Jochen Rheinheimer

Ziegelhüttenstraße 69, 64832 Babenhausen

Tel. 0172-6664463

info@rentmysound.de

  1. Die Angebote der Firma rentmysound.de sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich. Die Auftragserteilung durch den Mieter sowie die Auftragsbestätigung durch die Firma rentmysound.de erfolgt in schriftlicher Form.
  2. Die angegebenen Mietpreise verstehen sich Netto zzgl. der gesätzlichen  Mehrwertsteuer. Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug zu bezahlen.
  3. Die Mietzeit beginnt mit dem Tage der Abholung und endet mit dem Tag der Rückgabe der gemieteten Geräte. Ein Tagesmietpreis bezieht sich auf eine Mietdauer von 24 Stunden. Angebrochene Tage, werden mit jeweils einer kompletten Tagesmiete berechnet.
  4. Der Mieter ist verpflichtet, das allgemein mit den jeweiligen Mietgegenständen verbundene Risiko (Verlust, Diebstahl, Beschädigung, Haftpflicht) ordnungsgemäß und ausreichend zu versichern.
  5. Der Mieter ist verpflichtet, sich bei Übernahme der gemieteten Geräte von deren Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit zu überzeugen. Die Übernahme gilt als Bestätigung des einwandfreien Zustandes und der Vollständigkeit der Geräte.
  6. Die Mietsache ist pfleglich zu behandeln und darf ausschließlich von fachkundigen Personen aufgestellt, bedient und abgebaut werden. Der vertragswidrige Gebrauch der Mietsachen berechtigt die Firma de zur sofortigen und fristlosen Kündigung des Mietvertrages.
  7. Für Ausfälle und Schäden der Mietsachen infolge von Stromausfall oder Stromunterbrechungen hat der Mieter ein zu stehen. Wird die Mietsache unbrauchbar, ohne dass der Mieter den Mangel zu vertreten hat, so ist der Mieter verpflichtet, der Firma de den Mangel unverzüglich anzuzeigen. Der Mieter sichert der Firma rentmysound.de zu, die Geräte in sauberem, einwandfreiem Zustand und geordnet zurückzugeben. Der Mieter haftet für Beschädigungen, Verluste und ähnliches bis zur Höhe des Neuwertes der Geräte. Für verbrauchte, defekte oder verloren gegangene Glühlampen oder andere Teile, einschließlich Kleinteilzubehör, hat der Mieter den üblichen Marktpreis zu erstatten.
  8. Der Mieter haftet für fahrlässige und vorsätzlich herbeigeführte Schäden am entliehenen Equipment. Hierzu gehört auch der nicht ordentlich erfolgte Schutz vor Regen und Nässe bei Outdoor-Veranstaltungen.
  9. Der Mieter haftet für jegliche Sach- und Personenschäden, welche er durch nicht sachgemäße Bedienung herbeiführt.
  10. Wird Material ohne Personal angemietet, hat der Mieter für die Einhaltung aller geltenden Sicherheitsrichtlinien, insbesondere der UVV, BGV C1 und der VDE e.t.c, zu sorgen. Ferner ist das Leihmaterial grundsätzlich nur bestimmungsgemäß einzusetzen
  11. Der Mieter ist verpflichtet, das allgemein mit den jeweiligen Mietgegenständen verbundene Risiko (Verlust, Diebstahl, Beschädigung, Haftpflicht) ordnungsgemäß und ausreichend zu versichern.